Reisen

Die drei Glücklichen: Ohne Reisepass um die Welt reisen

Nur drei Personen weltweit, darunter der britische König Charles III. und das japanische Kaiserpaar Naruhito und Masako, dürfen seit 1971 ohne Reisepass reisen, da es für sie als Staatsoberhäupter als "höchst unangebracht" gilt, einen Pass zu besitzen, was diese Regelung besonders bemerkenswert macht.

Wer sich auf die Reise macht, denkt in der Regel an seinen Reisepass, das Gepäck und die notwendigen Reisevorbereitungen. Aber es gibt tatsächlich ganz besondere Personen, die nicht unter dem üblichen Druck stehen, einen Pass zu besitzen. Nur drei Menschen weltweit dürfen offiziell ohne Reisepass reisen, und es wäre für sie „höchst unangebracht“, einen solchen Ausweis zu besitzen.

In der Regel ist ein Reisepass unerlässlich für das Überqueren internationaler Grenzen, auch für Kinder. Der Kinderreisepass, der lange Zeit eine gängige Option war, wird seit Januar 2024 nicht mehr anerkannt. Aber in dieser strengen Reisewelt gibt es diese bemerkenswerte Ausnahme. Wer sind also die privilegierten Individuen, die keinen Reisepass benötigen?

Die Ausnahmen im Detail

Eine dieser besonderen Personen ist König Charles III. von Großbritannien. Laut einem Bericht der Economic Times wird der britische Reisepass im Namen des Staatsoberhauptes ausgestellt. Auf dem Reisepass steht wörtlich, dass der Staatssekretär seiner Majestät im Namen seiner Majestät alle befiehlt, den Inhaber ungehindert passieren zu lassen. Damit ist es für den König selbst unnötig, einen Pass in eigenem Namen zu besitzen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Führerscheine, was bedeutet, dass der Monarch keine solchen Dokumente benötigt. Für die übrigen Mitglieder der königlichen Familie gilt jedoch die allgemeine Reisepasspflicht.

Aber der britische Monarch ist nicht der einzige, der von dieser Regelung profitiert. Auch der Kaiser und die Kaiserin von Japan dürfen ohne Pass reisen. Diese Regel wurde 1971 unter Kaiser Hirohito eingeführt. Berichten zufolge bitten die japanischen Reisepässe um die Einreise des Kaisers und der Kaiserin, da die Außenminister der Monarchen unterstellt sind. Somit wäre es aus bürokratischen Gründen „höchst unangebracht“, für sie einen Reisepass auszustellen.

Aktuell können die heutige Kaiserin Masako und Kaiser Naruhito das Land ebenfalls passfrei verlassen. Sie sind von Visa- und Einwanderungsverfahren ausgenommen, was ihnen eine außergewöhnliche Freiheit im internationalen Reisen ermöglicht. Allerdings gilt dies nur für die amtierenden Monarchen; der Rest der kaiserlichen Familie ist weiterhin auf reguläre Reisedokumente angewiesen.

Regelungen in Deutschland

Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland keine solchen Ausnahmen für Staatsoberhäupter. Bundeskanzler Olaf Scholz muss ebenso wie alle anderen Bürger seinen Reisepass und Personalausweis bei den zuständigen Behörden beantragen. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die bestimmten Personengruppen erlauben, vorübergehend ohne Reisepass zu reisen. Zu diesen gehören zum Beispiel Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenlose und Personen, für die ein nationales Abschiebungsverbot besteht.

Die Genfer Flüchtlingskonvention stellt sicher, dass ein Flüchtling nicht in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm schwere Bedrohungen drohen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene für bis zu sechs Monate von der Passpflicht befreit werden. Dieses Verfahren ermöglicht es Asylsuchenden, rechtzeitig in Sicherheit zu gelangen, ohne die regulären Identitätsnachweise vorlegen zu müssen.

Somit bleibt die Situation für die wenigen Privilegierten auf der Welt, die ohne Reisepass reisen dürfen, nicht nur eine kuriose Ausnahme, sondern auch eine interessante Facette der internationalen Reiserechtslage. Die Regelungen und Ausnahmen unterscheiden sich stark und stellen eine einzigartige Sichtweise auf das Thema Reisefreiheit dar.

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