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Schutzmaßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest im Kreis Kleve

Wegen der Afrikanischen Schweinepest sind in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg strenge Hygieneregeln für Schweinehalter, einschließlich Hobbyhaltern, erforderlich, um den Kontakt zu Wildschweinen zu vermeiden und somit die Tiere zu schützen, während im Kreis Kleve bisher keine Fälle nachgewiesen wurden.

Die jüngsten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sorgen für ein Umdenken unter den Schweinehaltern, sowohl großen Betrieben als auch Hobbyzüchtern. Die Veterinäre im Kreis Kleve appellieren dringlich an alle Halter, besonders sorgfältig auf Hygiene und Biosicherheit zu achten. Der Hintergrund ist klar: Die afrikanische Schweinepest ist eine hochgradig ansteckende Tierseuche, die vor allem Wildschweine betrifft, aber auch das domestizierte Schwein gefährdet.

Sichere Maßnahmen sind unerlässlich, denn die Übertragung des Virus erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt zwischen Tieren, sondern kann auch durch kontaminiertes Fleisch oder Blut erfolgen. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, jeglichen Kontakt zwischen Wildschweinen und gehaltenen Schweinen zu vermeiden. Daher raten die Behörden, dass die Halter ihre Ställe und Gehege entsprechend absichern. Das bedeutet oft, dass ausreichend Zäune errichtet werden müssen, um den unbeaufsichtigten Zugang von Wildtieren zu verhindern.

Biosicherheitsmaßnahmen für Halter

Die Veterinäre machen deutlich, dass auch Klein- und Hobbyhalter eine Verantwortung tragen. Wer sich entscheidet, Schweine zu halten, ist verpflichtet, einige grundlegende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dazu gehört unter anderem die sichere Lagerung von Futter, Einstreu und Gerätschaften, um Wildschweinen keinen Zugang zu gewähren. Die Anforderung, dass kein direkter Kontakt zwischen Wildschweinen und gehaltenen Tieren besteht, wird somit zur obersten Priorität.

Darüber hinaus ist es wichtig, auf Jagdaktivitäten in den sogenannten ASP-Restriktionszonen zu verzichten. Wenn es dennoch zu einem Kontakt mit Wildschweinen kommt, sind die Halter verpflichtet, umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu stoppen. Besonders eindringlich wird darauf hingewiesen, dass Speisereste und Fleischreste nicht an Schweine verfüttert werden dürfen, da diese eine potenzielle Infektionsquelle darstellen können.

Der Kreis Kleve gibt an, dass derzeit kein nachgewiesener Fall von Afrikanischer Schweinepest im Gebiet vorliegt. Dennoch wird es als entscheidend erachtet, proaktiv zu handeln, um einer möglichen Ausbreitung entgegenzuwirken. Auch Hobbyhalter müssen ihre Schweine bei der Tierseuchenkasse anmelden, was ein zusätzlicher Schritt zum Schutz der Tierbestände ist. Für weitere Details und Informationen stellt der Kreis Kleve hilfreiche Ressourcen online bereit, die unter dem Suchbegriff „ASP“ abgerufen werden können.

Die Warnungen und Maßnahmen zeigen, wie wichtig es ist, nicht nur große, sondern auch kleinere Betriebe in die Schutzstrategien einzubeziehen. Mit dem wachsenden Risiko einer Seuchenverbreitung ist es unerlässlich, dass alle Halter Verantwortung übernehmen und sich an die festgelegten Vorschriften halten, um die Gesundheit ihrer Tiere und die Landwirtschaft insgesamt zu sichern.

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