Stade

Wolfsfähe GW4032f bleibt unberührt: Oberverwaltungsgericht entscheidet

Der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 5. September 2024 die Beschwerde des Landkreises Stade gegen die gerichtliche Untersagung des Abschusses der Wolfsfähe GW4032f in Jork zurückgewiesen, da der Landkreis nicht ausreichend nachweisen konnte, dass die Tötung im Interesse des Deichschutzes erforderlich sei, was angesichts der Konflikte zwischen Wildtieren und Landwirtschaft große Bedeutung für den Schutz der streng geschützten Art Wolf hat.

Am 5. September 2024 stellte der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in einer wichtigen Entscheidung fest, dass die Beschwerde des Landkreises Stade gegen das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichts Stade, das den Abschuss der Wolfsfähe GW4032f untersagt hatte, ohne Erfolg blieb. Dies wirft Fragen zu den Herausforderungen des Wolfsschutzes und der Landwirtschaft auf.

Im Zentrum dieses Rechtsstreits steht die Wolfsfähe GW4032f, die im März und April 2024 in der Nähe der Elbinsel Hahnöfersand mehrere Deichschafe gerissen oder verletzt hat. Die Tatsache, dass DNA-Analysen bestätigten, dass diese Vorfälle von demselben Tier verursacht wurden, führte zu einem Antrag des betreffenden Deichverbands auf Tötung der Wölfin. Der Landkreis Stade hatte dem Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die jedoch aufgrund der Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung schließlich vom Verwaltungsgericht gestoppt wurde.

Der Rechtsstreit

Der Erörterungstermin, der am 27. August 2024 stattfand, offenbarte, dass der Landkreis Stade nicht ausreichend nachweisen konnte, dass es im Interesse des Deichschutzes notwendig wäre, die Wölfin zu töten. Obwohl begründet werden konnte, dass der Deichschäfer bereits intensive Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt hatte, wurde entschieden, dass die Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigung auch von der Gewichtung des öffentlichen Interesses am Deichschutz im Vergleich zum Schutz des Wolfes abhängt. Der Landkreis konnte nicht überzeugend darlegen, dass eine weitere Beweidung aufgrund potenzieller neuer Rissereignisse wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

Der Beschluss des Senats hat weitreichende Folgen für die Region und reflektiert den Balanceakt zwischen Naturschutz und landwirtschaftlichen Interessen. Die Strenge des Schutzes für die Wolfart innerhalb Deutschlands, die unter den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes steht, lässt Spielraum für Ausnahmen jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Die Gerichte setzen hohe Maßstäbe zur Beweisführung, dass der Schutz des Deiches tatsächlich gefährdet ist, um dem Drang nach Abschüssen eines der streng geschützten Tiere zu entsprechen.

Die Entscheidung ist nun unanfechtbar, was bedeutet, dass der Landkreis Stade vorerst keine Möglichkeiten hat, die Wölfin rechtlich zur Strecke zu bringen. Diese Situation verdeutlicht die Komplexität der Wildtiermanagement-Problematik in Gebieten, in denen Wolf und Landwirtschaft aufeinandertreffen.

Die Diskussion um den Wolf hat in Deutschland bereits seit Jahre an Intensität zugenommen. Die Wölfe kehren zunehmend in die landschaftlich vielfältigen Regionen zurück, was nicht nur Naturschützer erfreut, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe vor Herausforderungen stellt. Die Frage, wie man diese beiden Welten harmonisch vereinbaren kann, bleibt weiterhin offen und wird in der öffentlichen Debatte heiß diskutiert.

(c) OVG Niedersachsen, 06.09.2024

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