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Urteil in München: 3.000 Euro Schadensersatz für Facebook-Nutzer

Das Landgericht München hat Meta (Facebook) zur Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz an einen Verbraucher verurteilt, der Opfer eines Datenlecks wurde, das im Frühjahr 2021 bekannt wurde, und damit ein bedeutendes Urteil im Kampf für Verbraucherrechte im Bereich Datenschutz gesetzt.

Lahr (ots)

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landgericht München den Mutterkonzern von Facebook, Meta, verurteilt, einem Betroffenen des massiven Datenlecks 3000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf um die Rechte der Verbraucher und ihre persönlichen Daten dar und könnte weitreichende Folgen für die Datenschutzpraktiken großer Unternehmen haben.

Der Fall ist besonders wichtig, da er sich um einen Vorfall dreht, der im Frühjahr 2021 bekannt wurde und das Vertrauen in die Sicherheit von sozialen Netzwerken auf die Probe stellte. Über sechs Millionen deutsche Facebook-Nutzer wurden Opfer eines Datenlecks, das durch die so genannte „Scraping“-Methode ermöglicht wurde. Dabei nutzten Dritte unberechtigterweise die Suchfunktionen von Facebook, um sensible Informationen zu sammeln. Diese Methode ermöglichte den Zugriff auch auf personenbezogene Daten wie Facebook-IDs, Namen und Telefonnummern, selbst wenn diese nicht öffentlich einsehbar waren.

Die Klage und das Urteil

Im vorliegenden Fall gab der Kläger an, dass er infolge des Datenlecks etwa zwei unerwünschte Anrufe pro Woche erhielt, was zu einem Gefühl des Kontrollverlusts und großer Besorgnis über den Missbrauch seiner Daten führte. Überdies belasten ständige unerwünschte Kontaktversuche sein berufliches Leben und führen aufgrund des Misstrauens gegenüber unbekannten Nummern sogar zu schlaflosen Nächten. Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass ihm aufgrund dieser Umstände ein immaterieller Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 1500 Euro zustehe.

Das Gericht folgte in Teilen der Argumentation des Klägers und stellte fest, dass Meta durch die Verletzung von Datenschutzvorschriften einen immateriellen Schaden in Höhe von 3000 Euro verursacht hat. Diese Schadensersatzsumme übersteigt den ursprünglichen Antrag und hebt die Bedeutung der Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten hervor. Es ist ein klares Zeichen, dass Verbraucher, die durch Datenlecks beeinträchtigt werden, ernst genommen werden und ihre Ansprüche geltend machen können.

Die rechtlichen Folgen und nächsten Schritte

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte es wegweisend für ähnliche Fälle in Deutschland sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich bereits am 8. Oktober 2024 mit zwei Verfahren zum Thema Facebook-Datenleck befassen und hat die Aufgabe, klare Richtlinien für die unteren Instanzen zu schaffen.

Die Relevanz der Entscheidung wird auch durch die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) untermauert, die die Rechte der Verbraucher in Datenschutzangelegenheiten erheblich stärken. Insbesondere das Recht, Auskunft über mögliche Datenschutzverletzungen zu verlangen, wird von Verbraucherrechtsorganisationen hervorgehoben. Verbrauchern wird geraten, sich über ihre Möglichkeiten der Schadensersatzforderung zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erwägen.

Weitere wichtige Punkte sind die Urteile des EuGH aus dem Jahr 2023, die klargestellt haben, dass immaterielle Schäden bei Datenschutzverletzungen anerkannt werden müssen. Diese Veränderungen in der Rechtsprechung könnten die Ansprüche der Verbraucher, die durch Datenlecks geschädigt wurden, deutlich stärken.

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