In einer bemerkenswerten Aktion hat das Zollfahndungsamt Essen jüngst in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens einen erheblichen Schlag gegen den illegalen Handel mit E-Zigaretten-Liquids geführt. Am 5. September 2024 durchsuchten die Ermittler insgesamt vier Vape-Shops sowie zwei Wohnräume und eine Firmenadresse in den Städten Mülheim, Duisburg, Dinslaken, Bocholt und Hamminkeln. Bei diesen Durchsuchungen wurden rund 400 Liter illegaler Liquids, erschwindelte Aromastoffe und wichtige elektronische und schriftliche Beweismittel sichergestellt.
Die Zollfahnder ermitteln gegen zwei deutsche Staatsbürger, 35 und 39 Jahre alt, aus Mülheim und Duisburg. Diese stehen im Verdacht, nicht versteuerte und nicht verkehrsfähige Liquids importiert, in Deutschland gelagert und anschließend verkauft zu haben. Der Anlass für diese Maßnahmen waren Unregelmäßigkeiten, die im Rahmen von Steueraufsichtsaktionen durch die Hauptzollämter Münster und Duisburg bei zwei der überprüften Vape-Shops festgestellt wurden.
Ermittlungen und Durchsuchungen
Im Zuge der laufenden Ermittlungen hatte sich der Verdacht erhärtet, dass eine separate Firma des 39-jährigen Beschuldigten ebenfalls als Lagerstätte für die unversteuerten Liquids fungiert. Erste Auswertungen der Durchsuchungen ergaben, dass nicht nur unversteuerte Liquids im Sortiment dieser Shops waren, sondern auch selbst aus verschiedenen Materialien hergestellte Produkte,die neben den legalen Waren angeboten wurden.
Der Steuerschaden, der durch diese illegalen Aktivitäten entstanden ist, wird auf etwa 80.000 Euro geschätzt. Diese Summe stellt nicht nur einen finanziellen Verlust für den Staat dar, sondern zeigt auch die Dimension des schwarzmarkthaften Handels, der in dieser Branche vorherrscht.
Die Zollfahnder wurden bei ihren Einsätzen von Kräften der Hauptzollämter Münster und Duisburg sowie der Polizei Münster unterstützt. Diese umfangreiche Kooperation verdeutlicht den ernsthaften Umgang der Behörden mit dem Thema und die Intensität der Ermittlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Das Zollfahndungsamt Essen hat die Ermittlungen im Auftrag des Hauptzollamtes Münster übernommen und arbeitet weiterhin daran, die Hintergründe dieser Aktivitäten zu beleuchten.
Relevante Gesetzgebung und steuerliche Erfordernisse
Ein wichtiger Aspekt dieser Operation ist das geltende steuerliche Regelwerk für Liquids, die als Ersatz für Tabakwaren dienen. Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen solche Liquids in Deutschland der Tabaksteuer, die derzeit bei 0,20 Euro pro Milliliter liegt. Bei Verstößen drohen den Verantwortlichen straf- und steuerrechtliche Konsequenzen. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden geschaffen, um den Markt zu regulieren und den Konsumenten zu schützen, da unversteuerte Produkte häufig nicht den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen.
Solche Durchsuchungen und die damit verbundenen Ermittlungen sind nicht nur ein Zeichen für die Entschlossenheit der deutschen Zollbehörden, illegale Handelspraktiken zu bekämpfen, sondern auch eine Mahnung an alle Akteure in der Branche, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Die Zollverwaltung hat klare Botschaften gesendet: Verstöße werden strikt verfolgt, und illegale Aktivitäten im Bereich von E-Zigaretten und deren Liquids haben ernsthafte Konsequenzen.