Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald hat den B-Plan für eine Grünfläche auf Privatgrund gekippt. Der Fall betrifft einen Grundstückseigentümer, dessen etwa 1.000 Quadratmeter großes Grundstück in die Planung einbezogen wurde. Das Gericht stellte klar, dass eine sorgfältige Abwägung erforderlich ist, um festzustellen, ob die Einschränkung des Eigentums gerechtfertigt ist. Andernfalls kann der Entzug als unverhältnismäßig angesehen werden.
Dieses Urteil, das am 26. September 2023 gefällt wurde, wirft wichtige Fragen zur rechtlichen Grundlage solcher Planungen auf. Wenn öffentliche Interessen gegen private Eigentumsrechte abgewogen werden, muss diese Abwägung transparent und nachvollziehbar erfolgen. Die genauen Details des Falls und die zugrunde liegenden Argumente sind im Bericht auf www.iz.de nachzulesen.