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Demokratie stärken: Bundeswahlbeauftragter fordert Grundgesetz-Reform!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß fordert in Berlin eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, um der Demokratie neuen Schwung zu verleihen und Versicherten mehr Mitspracherecht zu geben – ein dringend nötiger Schritt, angesichts der alarmierend niedrigen Wahlbeteiligung von nur 20 Prozent bei den Sozialwahlen 2023!

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, drängt darauf, die soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern. Er betont, dass die Demokratie und die Sozialsysteme dringend gestärkt werden müssen und sagte: „Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht.“ Diese Forderung zielt darauf ab, den Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten in der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung mehr Einfluss zu geben. Anlass für die Diskussion sind die kürzlichen Sozialwahlen, bei denen nur rund 20 Prozent der wahlberechtigten 52 Millionen Menschen teilnahmen, was einem Rückgang von etwa acht Prozentpunkten im Vergleich zu 2017 entspricht.

Weiße schlägt auch vor, dass Versicherte mehr Mitspracherechte bei Leistungen und Beiträgen erhalten sollten. Nach Ansicht der Autoren des Abschlussberichts der Sozialwahlen könnten die Themen rund um die Sozialversicherung spannende Wahlkämpfe hervorrufen. Die Realität sieht jedoch oft anders aus, da viele Entscheidungen bereits durch den Gesetzgeber getroffen wurden. Die gesamte Situation wirft Fragen auf, wie die Versicherten in die Diskussion über Leistungen, Selbstbehalte und Beitragslasten eingebunden werden können, wie www.radioduisburg.de berichtet.

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