DeutschlandNeustadt an der Waldnaab

Soziale Mitbestimmung: Weiß fordert Verankerung im Grundgesetz!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß dringt auf eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, um die Demokratie zu stärken und den Versicherten mehr Mitbestimmung zu ermöglichen – doch nur jeder Fünfte nutzte bei den letzten Sozialwahlen sein Stimmrecht!

Bundeswahlbeauftragter Peter Weiß hat eine Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz gefordert, um die Demokratie zu stärken und die Sozialsysteme zu stabilisieren. „Einfach so weiterzumachen, wie bisher – das geht nicht“, so Weiß, der nach seiner Zeit im Bundestag nun dieser neuen Rolle nachgeht. Diese Forderung betrifft die Selbstverwaltungsgremien bei den bestehenden Sozialversicherungen, darunter Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. In den letzten Sozialwahlen 2023 waren etwa 52 Millionen Menschen wahlberechtigt, doch nur jeder Fünfte nahm tatsächlich an der Wahl teil, im Vergleich zu einem Rückgang von fast acht Prozentpunkten zu 2017.

Zudem verlangt Weiß eine höhere Mitsprache für die Versicherten, speziell in Bezug auf Leistungen und Beitragszahlungen. Ein aktueller Abschlussbericht zu den Sozialwahlen hebt hervor, dass Fragen rund um Sozialversicherungen durchaus das Potenzial für spannende Wahlkämpfe bieten könnten. Themen wie geringere Leistungen oder die Auswahl an Leistungserbringern stehen im Raum, doch oftmals haben die Bürger nicht die Möglichkeit mitzuentscheiden. Mehr Details zu diesem Thema bietet ein Bericht auf www.onetz.de.

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