Großherzog Henri von Luxemburg hat seinen Sohn zum Stellvertreter ernannt, eine Entscheidung, die in der modernen Zeit als etwas überraschend angesehen wird. Die Tradition der Stellvertretung, die in der Vergangenheit vor allem geografische Gründe hatte, wurde seit 1830 nur fünf Mal umgesetzt. Juristen haben jedoch darauf hingewiesen, dass in der heutigen Zeit keine zwingende Notwendigkeit für eine solche Position besteht. Dennoch wird erwartet, dass die offizielle Thronbesteigung von Guillaume nicht mehr lange auf sich warten lässt. Henri könnte einen passenden Moment wählen, um diese Übergabe vorzunehmen, ohne dass kritische Diskussionen zur Monarchie im Raum stehen, erklärte der Jurist Heuschling.
Die Ernennung stellt eine interessante Wendung in der luxemburgischen Monarchie dar. Historisch gesehen war es nicht unüblich, einen Stellvertreter einzusetzen, besonders während der Personalunion mit den Niederlanden im 19. Jahrhundert. Die wichtigste Frage bleibt nun, wann genau die Thronbesteigung stattfinden wird. Viele beobachten gespannt, wie sich die Situation entwickeln wird, da es keine verfassungsmäßigen Fristen für die Ernennung eines Stellvertreters gibt. Weitere Informationen zu dieser Thematik sind auf www.verlagshaus-jaumann.de zu finden.