Christian B., der wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin verurteilt wurde, könnte bald erneut vor Gericht stehen. Sein Anwalt, Friedrich Fülscher, kündigte während eines aktuellen Verfahrens an, einen Wiederaufnahmeantrag am Landgericht Göttingen einzureichen. Dies basiert auf neuen Tatsachen, die während des laufenden Verfahrens ans Licht gekommen sind, darunter das Eingeständnis eines Zeugen, gelogen zu haben. Christian B. verbüßt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe, die er bis September 2025 absitzen muss, und hat danach noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis Januar 2026, könnte jedoch durch eine Zahlung von 1.446 Euro vorzeitig auf freien Fuß kommen.
Im aktuellen Prozess, in dem Christian B. wegen dreier Vergewaltigungen und zweier Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zwischen 2000 und 2017 in Portugal angeklagt ist, fordert die Verteidigung einen Freispruch. Sie argumentiert mit fehlenden Beweisen und unglaubwürdigen Zeugen. Das Urteil wird für Dienstag erwartet. Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der Fall hat internationale Aufmerksamkeit erregt, da Christian B. auch im Zusammenhang mit dem Verschwinden der dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann steht, dieser Punkt jedoch nicht Teil des aktuellen Verfahrens ist. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin. Weitere Details dazu finden sich in einem Artikel von www.radioeuskirchen.de.