Ein mutmaßlicher Insiderhändler steht im Mittelpunkt eines skandalösen Falls, der die Finanzwelt erschüttert! Ein Mitarbeiter der Deutsche Börse AG wird beschuldigt, in 154 Fällen illegale Insidergeschäfte getätigt zu haben. Kurz vor der Veröffentlichung vertraulicher Ad-hoc-Mitteilungen soll der Angeklagte Aktien und Derivate über das Depot seiner Ehefrau gekauft und anschließend gewinnbringend verkauft haben. Obwohl nur etwa ein Drittel seiner Käufe tatsächlich Insiderinformationen zugrunde lagen, könnte er dennoch erhebliche finanzielle Vorteile aus seinen Taten gezogen haben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass der gesamte Erlös aus diesen Geschäften – fast 1,3 Millionen Euro – dem Vermögensarrest unterliegt. Dies gilt selbst für die Fälle, in denen der Angeklagte fälschlicherweise glaubte, über Insiderwissen zu verfügen. In einer klaren Botschaft erklärt das Gericht, dass selbst der untaugliche Versuch des Insiderhandels als rechtswidrig betrachtet wird und somit auch die Gewinne aus einem solchen Versuch eingezogen werden können. Der Angeklagte hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, blieb jedoch ohne Erfolg. Die Ermittlungen haben gerade erst begonnen, und der strahlend klaren Aussage des Gerichts folgt nun ein spannender Rechtsstreit, über den auch die Finanzaufsicht BaFin genau hinsieht. Mehr Details zu diesem brisanten Fall finden sich in einem Bericht von www.rechtslupe.de.