Am Samstag, dem 5. Oktober 2024, hatte ein 32-jähriger Mann am Hauptbahnhof Magdeburg das Glück, einer Inhaftierung zu entkommen. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte ihn im Personentunnel und stellte fest, dass gegen ihn ein Erzwingungshaftbefehl vorlag. Er war im Januar aufgrund eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zu einer Geldstrafe von 55 Euro verurteilt worden, hatte diese jedoch nicht bezahlt und war der Ladung zur Strafverbüßung nicht nachgekommen.
Die Situation eskalierte, als die Polizei den Haftbefehl über zwei Tage Erzwingungshaft aussprach. In der Dienststelle der Bundespolizei zahlte der Mann schlussendlich die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 55 Euro und schaffte es so, zwei Tage im Gefängnis zu vermeiden. Die zuständige Behörde wurde über den erfolgreichen Vollzug dieser Maßnahme informiert, berichtet www.presseportal.de.