Eine spannende juristische Auseinandersetzung um den Scharteberg in Kirchweiler: Eine Abbaufirma klagt gegen den Status des Berges als Naturdenkmal und strebt an, die beiden Gipfel abzutragen. Heute neigte das Oberverwaltungsgericht Koblenz in der Verhandlung dazu, zu entscheiden, dass der Scharteberg kein schützenswertes Naturdenkmal ist. Die Vorsitzende Richterin stellte fest, dass die bisherigen Gerichtsurteile sie nicht überzeugt hätten und der Berg möglicherweise nicht den Kriterien für diesen Status entspreche. Ein schriftliches Urteil folgt in einigen Wochen.
Die Firma, die am Fuß des Schartebergs Lavagestein abbaut, argumentiert, dass der Naturdenkmalstatus rechtlich fragwürdig sei. Das Landesamt für Geologie und Bergbau, als Beklagter, äußerte ebenfalls Bedenken, dass der Scharteberg korrekt eingestuft wurde. Experten und Naturschützer aus dem Kreis Vulkaneifel sind jedoch sprachlos über die Argumentation des Gerichts; sie betonen, dass der Scharteberg als klar abgegrenztes Landschaftsmerkmal betrachtet werden muss. Sollte das Gericht tatsächlich der Klage stattgeben, würden nicht nur die Gipfel gefährdet, sondern auch andere Naturdenkmäler in der Vulkaneifel. Der Kreis prüft weitere rechtliche Schritte, um den Berg zu schützen wie www.swr.de berichtet.