Im Falle eines 21-Jährigen, der wegen Mordes angeklagt ist, fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der junge Mann hatte ohne Führerschein auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle in Gaggenau eine Frau erfasst, die später im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Der Anklagevertreter stellte klar, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht psychisch beeinträchtigt war und keine Drogenwirkung erkennbar war. Die Verteidigung hingegen argumentiert, der Mann habe in einer Kurzschlussreaktion gehandelt und beantragt, ihn nach Jugendstrafrecht mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren zu bestraffen.
Der 21-Jährige, der auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, gab vor Gericht zu, am Steuer gesessen und die Tragödie verursacht zu haben. In einem emotionalen letzten Wort drückte er sein Bedauern aus und wünschte, alles rückgängig machen zu können. Ob er als Heranwachsender nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, bleibt nun abzuwarten, da das Gericht darüber entscheiden muss. Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet. Weitere Details zu diesem Fall sind auf www.stimme.de zu finden.