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Sensible Abschüsse: Biber im Oberallgäu jetzt zum Abschuss freigegeben!

Im Oberallgäu ist es nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Biber zu fangen und zu töten. Diese drastische Maßnahme wurde vom Landratsamt beschlossen, da die Tiere erhebliche Schäden anrichten, einschließlich Unterhöhungen von Bahndämmen und Gefährdungen der Trinkwasserversorgung. Trotz umfassender Schutzstatus der Biber hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Sicherheit der Bevölkerung und Infrastruktur zu gewährleisten. Umgehend daraufhin hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen diese Verfügung eingereicht.

Die neuen Regeln, die vom 1. September bis 15. März gelten, erlauben das Fangen und Töten der Biber in einer bestimmten Umgebung. Hierbei müssen die Büchsenpatronen ein Mindestkaliber von 6,5 Millimetern aufweisen, und nur geeignete Fallen dürfen verwendet werden. Tote Tiere dürfen von autorisierten Personen verarbeitet und verzehrt werden. Diese Maßnahmen wurden zur Bekämpfung sogenannter „anhaltender Gefahren“ getroffen, während die Diskussion um den Umgang mit den geschützten Tieren weiterhin erhitzt bleibt laut Informationen von www.allgaeuer-zeitung.de.

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