Die Stadt Templin steht erneut im Fokus, nachdem die Verwaltung die überarbeitete Kurbeitragssatzung vorgestellt hat. Ursprünglich wollte man eine Beitragsbefreiung für musikalische und kirchliche Bildungsreisende einführen, doch die Fraktion Uckermärker Heide wurde enttäuscht. Die Wünsche der Leistungsträger aus Groß Dölln, die regelmäßig Chöre und Orchester empfangen, wurden ignoriert. Es bleibt somit bei der Regelung, dass diese Gruppen weiterhin keinen Anspruch auf eine Beitragsbefreiung haben, während Schulklassenfahrten von der Abgabe ausgeschlossen sind.
Der Kurbeitrag von zwei Euro pro Übernachtung wird nun für die gesamte Aufenthaltsdauer erhoben, jedoch nicht für unentgeltlich untergebrachte Familienangehörige. Während die Fachausschüsse die Änderungen mehrheitlich unterstützen, steht nun die Entscheidung der Stadtverordneten an. Zudem könnte die bevorstehende Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Feriengäste zu einer weiteren Anpassung der Satzung führen, was die korrekte Beitragsentrichtung betrifft. Für nähere Informationen, besuchen Sie www.nordkurier.de.