Die Stadt Templin hat die Kurbeitragssatzung erneut überarbeitet, nachdem die Beitragspflicht auf die Ortsteile ausgeweitet wurde. Diese Entscheidung folgt einem Antrag der Fraktion Uckermärker Heide, der jedoch nicht zu den gewünschten Befreiungen für musikalische und kirchliche Bildungsreisende geführt hat. Harald Engler, Ortsvorsteher von Groß Dölln, äußerte seine Enttäuschung über die fehlende Beitragsbefreiung für Chöre und Orchester, die regelmäßig Übungswochenenden veranstalten, und kritisierte, dass diese Gruppe nicht von den Vergünstigungen der Kurkarte profitiere.
Die Verwaltung begründete die Entscheidung, keine Befreiung anzubieten, mit der unterschiedlichen Zusammensetzung der teilnehmenden Ensembles, die sowohl Profis als auch Amateure umfassen können. Neu ist, dass der Kurbeitrag von zwei Euro pro Übernachtung nun für die gesamte Übernachtungszeit gilt, wobei für Dauercamper eine Obergrenze von 42 Tagen im Jahr festgelegt wurde. Familienangehörige, die gegen Entgelt in Templin wohnen, sind beitragspflichtig, während unentgeltlich untergebrachte Familienmitglieder von der Zahlung befreit sind. Die Änderungen wurden von den Fachausschüssen mehrheitlich unterstützt und stehen nun zur Abstimmung durch die Stadtverordneten an. Weitere Anpassungen könnten aufgrund der geplanten Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Feriengäste erforderlich sein, um die korrekte Erhebung der Kurbeiträge zu gewährleisten.