Der Landkreis Oberallgäu hat eine umstrittene Allgemeinverfügung erlassen, die es ermöglicht, Biber unter bestimmten Bedingungen zu fangen und abzuschießen. Diese Regelung gilt von September bis März und zielt darauf ab, „erhebliche wirtschaftliche Schäden“ sowie Risiken für die öffentliche Sicherheit zu verhindern. Besonders betroffen sind erwerbswirtschaftliche Fischteiche und Straßen in unmittelbarer Nähe, wobei nur autorisierte Personen mit speziellen Patronen einen Abschuss vornehmen dürfen. Die Behörde begründet diesen Schritt mit einem stark gestiegenen Bibervorkommen, das bereits zu gefährlichen Situationen, wie der Unterhöhlung eines Bahndamms, geführt hat.
Der Bund Naturschutz hat angekündigt, gegen diese Verfügung zu klagen und argumentiert, dass der Biber fälschlicherweise für die Probleme bei der Bahnlinie Sonthofen-Oberstdorf verantwortlich gemacht wird. Laut Martin Simon, dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Oberallgäu-Kempten, seien die Biber nicht die Ursache für bauliche Instabilitäten, sondern hätten diese Probleme eher aufgedeckt. Ein genauer Termin für die Pressekonferenz des Bundes Naturschutz zur Klage ist bislang noch nicht bekannt. Weitere Informationen sind auf www.br.de verfügbar.