Ein 60-jähriger Rollerfahrer in Amberg musste am Montag, dem 14. Oktober, bei einer Verkehrskontrolle der Polizei eine bittere Lektion lernen: Für seinen Motorroller benötigte er eine Fahrerlaubnis, die er nicht vorlegen konnte! Die Beamten stellten zudem fest, dass seine Angaben zur Höchstgeschwindigkeit des Rollers widersprüchlich waren.
Der Roller erreichte bei einem Test die alarmierende Geschwindigkeit von 45 km/h. Laut Polizei ist für solch eine Geschwindigkeit zwingend ein Führerschein erforderlich. Anstatt ungeschoren davonzukommen, wurde der Mann als Beschuldigter belehrt und sieht sich jetzt einem Strafverfahren gegenüber. Ein klarer Verstoß, der teure Folgen haben könnte! Weitere Details sind hier bei www.onetz.de zu finden.