In Göttingen kursieren weiterhin Fahrzeuge mit verbotenen Kennzeichen, die in rechtsextremen Kreisen problematische Bedeutungen tragen. Besonders die Kombinationen „HH“ und „88“ sind bekannt für ihre Verbindungen zum Nazi-Gruß und sind seit 2021 im Landkreis nicht mehr zulässig. Diese Regelung ist in der bundesweiten Fahrzeug-Zulassungsverordnung verankert, die den Einsatz solcher Kennzeichen aufgrund ihrer anstößigen Natur untersagt. Viele Autofahrer scheinen jedoch unbeirrt zu sein, da die Verwaltung laut Florian Heinz, dem Sprecher der Göttinger Kreisverwaltung, keine sofortige Abmeldung bestehender Kennzeichen anordnen kann. Sie dürfen weiterhin genutzt werden, solange die Halter ihre Fahrzeuge nicht wechseln.
Bislang meldete die Kreisverwaltung 15 Fahrzeuge mit den besagten Kombinationen, doch nur fünf Halter wechselten auf neue Kennzeichen. Die Situation bleibt brisant: Während neue Zulassungen mit diesen Kennzeichen ausgeschlossen sind, können die bestehenden weiterhin auf den Straßen bleiben. Das führt zu einer unhaltbaren Situation in Göttingen, wo auch ein Fahrzeug mit den besagten Kennzeichen vor kurzem aufgezeigt wurde. Die Stadtverwaltung bestätigte, dass dieses Kennzeichen bereits 2017 vergeben wurde. Trotz der Maßnahmen bleibt das Problem ungelöst, und die Zahl der Fahrzeuge mit anstößigen Kennzeichen in Göttingen könnte weiterhin im zweistelligen Bereich liegen.