Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Weichen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 gestellt. Laut einem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und zunächst von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet wurde, hat das Justizministerium diesen in die Ressortabstimmung der Ampel-Regierung eingebracht. Im Koalitionsvertrag wurde eine Verlängerung bis 2029 vereinbart. Die Mietpreisbremse, die derzeit bis Ende 2025 gilt, legt fest, dass Mieten bei neuen Verträgen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
Zusätzlich wird ein Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung gebracht, um eine Verzögerung im Ampel-Streit zu überwinden. Mit dem „Quick-Freeze-Verfahren“ sollen Daten nur im Verdachtsfall bei schweren Straftaten gespeichert werden. Der Entwurf sieht auch höhere Anforderungen für die Begründung vor, wenn die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten wiederholt angewendet werden soll, um verfassungsgerichtlichen Anforderungen zu genügen. Dies wurde in einem Bericht des Justizministeriums entsprechend dargelegt. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.shz.de.