Ein brisanter Rechtsstreit um die Rhumequelle in Göttingen hat eine überraschende Wendung genommen: Das Verwaltungsgericht Göttingen erklärte die Ausübung des Vorkaufsrechts des Landkreises Göttingen für rechtswidrig! Der Kläger, ein Käufer aus Duderstadt, hatte im Oktober 2020 das Grundstück inklusive des berühmten Quelltopfs erworben, nur um daraufhin von der Naturschutzbehörde des Landkreises mit einem Vorkaufsrecht konfrontiert zu werden. Doch das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Entscheidung nicht rechtskonform war.
Laut dem Gerichtswesen war die Behauptung des Landkreises, dass ein Antrag der Stadt Herzberg fehle, nicht tragbar, da der Verwaltungsausschuss nicht das zuständige Organ für den Entscheidungsprozess war. Das Urteil macht deutlich, dass der Bescheid zu unbestimmt war, da nicht klar war, für welche Flurstücke das Vorkaufsrecht gelten sollte. Während die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und der Landkreis Göttingen eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erwägen könnte, bleibt die Zukunft der Rhumequelle weiter ungewiss. Lesen Sie mehr darüber in dem Artikel von www.hna.de.