Im Straßenverkehr drohen Autofahrern hohe Bußgelder durch falschen Einsatz des Warnblinkers! Laut dem ADAC kann das Halten oder Parken in der zweiten Reihe nicht nur ein Bußgeld für das unerlaubte Parken nach sich ziehen, sondern auch für den missbräuchlichen Gebrauch des Warnblinkers. Autofahrer müssen aufpassen: Wer in zweiter Reihe parkt und den Warnblinker anschaltet, riskiert gleich zwei Strafen – ein Bußgeld von mindestens 55 Euro für das Parken und zusätzlich 5 Euro für den Warnblinker. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann das Bußgeld sogar auf 70 Euro steigen.
Das missbräuchliche Einschalten des Warnblinkers wird häufig von Autofahrern ignoriert, was im vergangenen Jahr zu über vier Millionen Verkehrsverstößen führte, so das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Möglichkeit, beim Falschparken in der zweiten Reihe bis zu 100 Euro zu zahlen, sollte für viele eine Warnung sein! Wer sein Fahrzeug länger als 15 Minuten dort stehen lässt, muss mit 85 Euro rechnen – und wenn eine Behinderung vorliegt, sind es sogar 90 Euro. Unfälle oder Gefährdungen erhöhen die Strafe weiter. Autofahrer sollten also gründlich überlegen, ob sie wirklich den Warnblinker aktivieren, während sie illegal parken. Weitere Informationen gibt es hier auf www.tz.de.