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Streit um Umsatzsteuer: Sportförderung bleibt vor großen Risiken geschützt!

Die Bundesregierung hat auf massive Kritik aus Hessen und Nordrhein-Westfalen reagiert und ihren umstrittenen Vorschlag zur Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung im Sport aus dem Jahressteuergesetz 2024 zurückgezogen. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und sein hessischer Kollege Professor Dr. R. Alexander Lorz begrüßten die Entscheidung und betonten, dass die angedachte Regelung gravierende finanzielle Risiken für Kommunen und deren Sportanlagen bedeutet hätte. Bezüglich der neuen Steuerregelungen wären Gemeinden nicht nur von der Umsatzsteuer auf Eintrittsgelder befreit, sondern hätten zudem ihre Vorsteuerabzugsrechte verloren, was bei teuren Investitionen, wie dem Bau von Schwimmbädern oder Turnhallen, zu enormen Finanzierungslücken hätte führen können.

Optendrenk berief sich auf die Kritik der Länder und lobte die Initiative, die einen „Schnellschuss der Bundesregierung“ verhindert hat. Der Entwurf, der vorschlug, die Umsatzsteuerbefreiung auf alle Sporteinrichtungen auszuweiten, ist nun gestoppt, nachdem Bundesländer wie Hessen frühzeitig vor den massiven Nachteilen gewarnten. Die Minister forderten, dass zukünftige Reformen sorgfältig geplant werden müssen, um sicherzustellen, dass die Förderung des Sports nicht in unübersichtlichem Chaos endet.

Weitere Details zu den Gründen für die Streichung und den ursprünglich geplanten Änderungen finden Sie in einem aktuellen Bericht auf www.land.nrw.

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