Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Heinsberg neue Grundsteuerhebesätze! Der Stadtrat hat beschlossen, die reformierte Grundsteuer einzuführen, die auf lokalen Gegebenheiten basiert und zugleich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Diese Reform zielt darauf ab, die steuerliche Belastung für Wohngrundstücke zu senken und damit steigenden Wohnkosten entgegenzuwirken. Bürgermeister Kai Louis erklärt, dass der Anteil der Wohngrundstücke, auf denen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mietwohnungen stehen, von 64,73 Prozent auf 74,87 Prozent steigen wird.
Die neuen Sätze beinhalten einen Hebesatz für Wohngrundstücke von 490%-Punkten, während für Nichtwohngrundstücke 797%-Punkte fällig werden. Der bisherige Satz von 500%-Punkten wird also abgelöst. Zudem wird der Grundsteuer A-Hebesatz auf 559%-Punkte angehoben. Diese differenzierten Hebesätze sollen verhindern, dass die Bewohner mehr zahlen müssen, während der Gesamtbetrag der Grundsteuer für die Kommune stabil bleibt. Die Grundsteuerreform ist das Ergebnis einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das alte Bewertungssystem als verfassungswidrig eingestuft hat. Für weitere Details zu den Änderungen und deren Auswirkungen auf die Bürger ist ein Bericht auf www.aachener-zeitung.de verfügbar.