In einem kürzlich veröffentlichten Artikel von Schwäbische.de wird die wenig bekannte Garagenverordnung thematisiert, die strenge Regeln für die Nutzung von Garagen aufstellt. Neben Kraftfahrzeugen dürfen in Garagen nur Dinge gelagert werden, die direkt mit dem Auto zu tun haben – Reifen, Dachgepäckträger oder Benzin. Alles andere, wie Rasenmäher, größere Möbel oder Brennholz, das als Brandlast gilt, darf nicht eingelagert werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können in Baden-Württemberg mit bis zu 100.000 Euro und in Bayern sogar mit 500.000 Euro bestraft werden.
Laut Timo Hartmann, dem Sprecher der Stadt Ravensburg, ist die Situation kompliziert. Die Garage, wenn sie zweckentfremdet genutzt wird, könnte als Parkplatz wegfallen und die Vorgaben der Landesbauordnung verletzen, was in einem steigenden Parkdruck in der Öffentlichkeit enden könnte. Die Stadt überprüft nur auf Grundlage von Anzeigen und bisher gab es nur wenige Beschwerden. Insgesamt scheinen die Garagen in der Regel korrekt genutzt zu werden, jedoch muss darauf geachtet werden, dass keine großen Brandlasten zusammen mit den Fahrzeugen gelagert werden. Einzelne Ausnahmen für vorübergehende Lagerungen sind zulässig, solange sie innerhalb eines vernünftigen Rahmens bleiben. Mehr Details bietet der Artikel auf www.schwaebische.de.