Die Gemeinde Arrach hat als eine der ersten Kommunen im Landkreis Cham ihre Hebesätze reformiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht das alte Bewertungssystem für verfassungswidrig erklärt hatte. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 230 v.H. und die Gewerbesteuer auf 330 v.H. gesenkt, um die gleiche Einnahme wie zuvor zu erzielen. Bürgermeister Gerhard Mühlbauer und Geschäftsleiter Michael Weiß betonen den Arbeitsaufwand hinter dieser Berechnung.
Zudem befasste sich der Gemeinderat mit vier Baugesuchen und genehmigte bedeutende Maßnahmen, darunter die Brandsanierung der Gastwirtschaft „Arracher Hof“ und die Rettung eines denkmalgeschützten Getreidekastens. Auch der Ausbau des Breitbandnetzes steht auf der Agenda: Während die Gemeinde gute Bandbreiten hat, fehlen Glasfaseranschlüsse. Ein Ausbau, der im Jahr 2026 beginnen soll, wird für etwa 1000 Adressen realisiert, wobei die Gemeinde mit einem Eigenanteil zwischen 1,6 und 2,4 Millionen Euro rechnen muss. Bürgermeister Mühlbauer sieht in dieser Investition eine Notwendigkeit für die Lebensqualität der Bürger. Mehr Details dazu finden Sie hier.