Im Landkreis Ravensburg gibt es eine bedeutende Änderung für Landwirte: Sie dürfen Gülle nun zwei Wochen länger ausbringen. Während die reguläre Frist normalerweise am 1. November endet, wurde sie auf den 15. November verlängert, um Anpassungen an regionale Witterungsbedingungen zu berücksichtigen. Diese Entscheidung, die vom Landratsamt bekannt gegeben wurde, ermöglicht es den Landwirten, ihre Böden besser zu bewirtschaften, insbesondere nach einem besonders nassen Jahr. Franz Schönberger, der Kreisvorsitzende des Bauernverbandes Allgäu-Oberschwaben, stellt fest, dass die Maßnahme sinnvoll ist, da sie den speziellen Anforderungen der Landwirtschaft in dieser Region Rechnung trägt.
Diese neue Regelung hat auch zukünftige Auswirkungen: Im kommenden Jahr müssen die Landwirte nun erst am 14. Februar wieder mit der Ausbringung von Gülle beginnen. Allerdings sind einige Flächen, wie Wasserschutzgebiete und bestimmte Moorflächen, von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sind auf der Webseite des Landratsamts Ravensburg verfügbar.