Am vergangenen Donnerstag hat das Hauptzollamt Potsdam an einer bundesweiten Sonderprüfung zum Mindestlohn teilgenommen. Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg sowie weiteren Behörden untersucht der Zoll die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Brandenburg. In 34 Fällen wurden bereits Anhaltspunkte für weitere Maßnahmen gefunden, darunter Verdacht auf Nichtzahlung des Mindestlohns und illegalen Beschäftigungen.
Die intensive Kontrolle umfasste 56 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die insgesamt 115 Personen überprüften und zwei Geschäftsunterlagen prüften. Besonders in Barbershops sowie in Gastronomiebetrieben und Verkaufsstellen wurden die Kontrollen hauptsächlich im Landkreis Potsdam-Mittelmark und Dahme-Spreewald durchgeführt. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der seit 2015 gilt, wurde in dieser Zeit schrittweise angehoben; seit Januar 2024 beträgt er 12,41 Euro pro Stunde. Details zu den Branchenmindestlöhnen sind auf zoll.de einsehbar laut Informationen von www.presseportal.de.