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Zoll prüft Mindestlohn in Osnabrück: 14 Strafen wegen Schwarzarbeit!

Am 17. Oktober 2024 hat das Hauptzollamt Osnabrück im Rahmen einer Europäischen Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit flächendeckende Kontrollen zum Mindestlohn durchgeführt. In der Zusammenarbeit mit 21 Mitgliedstaaten wurden in der Region Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz insgesamt 249 Personen befragt. Schockierend: 14 ausländische Arbeitnehmer hatten keine gültige Arbeitserlaubnis, was zur Einleitung von Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts führte. Die Ausländerbehörde wird nun über die weiteren rechtlichen Schritte entscheiden.

Das Hauptzollamt entdeckt zudem ernsthafte Verstöße: In 14 Fällen wird vermutet, dass Unternehmen den vorgeschriebenen Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde nicht zahlen. Darüber hinaus gibt es Verdachtsmomente für Sozialleistungsbetrug in einem Fall und Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten in 22 weiteren Fällen. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, wobei die vorliegenden Daten der Arbeitnehmer mit den Unternehmensunterlagen abgeglichen werden, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Erstmals wurde der Mindestlohn in Deutschland 2015 eingeführt, doch die Kontrollen zeigen, dass nicht alle Unternehmer bereit sind, sich an die Gesetze zu halten. Mehr Informationen hierzu findet man auf www.presseportal.de.

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