Am 17. Oktober 2024 wurde ein eindrucksvolles Zeichen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gesetzt! In einer europaweiten Schwerpunktprüfung führten 74 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Braunschweig eine umfassende Kontrolle in den vom Mindestlohn betroffenen Branchen durch. In Braunschweig, Göttingen und Hildesheim befragten die Zöllner insgesamt 287 Arbeitnehmer aus dem Baugewerbe, der Gastronomie, sowie Frisör- und Kosmetiksalons zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Doch die Ergebnisse sind alarmierend!
Bereits während der Überprüfungen wurden zwei Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet. Zudem liegen vier weitere Strafverfahren aufgrund möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und das Aufenthaltsrecht auf dem Tisch. Inzwischen wurden neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und 51 Sachverhalte dokumentiert, die weiterer Prüfung bedürfen. Dies ist ein klarer Appell, dass die Einhaltung des Mindestlohns von derzeit 12,41 Euro, der nächstes Jahr auf 12,82 Euro steigt, ernst genommen werden muss. Weitere Informationen zu Mindestlohnbestimmungen sind auf www.zoll.de einsehbar.