Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden hat am 17. Oktober 2024 eine großangelegte Aktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gestartet. Im Rahmen dieser intensiven Überprüfungen, die Teil einer EU-weiten Initiative waren, haben 104 Zöllner mehr als 250 Personen in über 60 Einrichtungen in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Döbeln, Bautzen und Zittau befragt. Ziel war die strikte Einhaltung der Mindestlohnvorschriften. Insgesamt wurden 26 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften festgestellt, berichtet www.presseportal.de.
Nach diesen Prüfungen stehen umfassende Nachermittlungen auf der Agenda: Die Zöllner werden diese Verstöße genauer analysieren, Lohn- und Finanzunterlagen abgleichen und Geschäftsunterlagen prüfen. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2024 nun 12,41 Euro brutto pro Stunde. Diese Maßnahmen sind ein deutliches Zeichen im Kampf gegen illegale Beschäftigung und die Missachtung von Arbeitnehmerrechten.