Am 17. Oktober 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eine umfassende Kontrolle zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Thüringen und Südwestsachsen durch. Diese Maßnahme war Teil einer grenzüberschreitenden Prüfung, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. In Zusammenarbeit mit tschechischen Arbeitsmarktinspektoren befragten über 100 Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 441 Arbeitnehmer in 115 Betrieben, darunter Geschäfte und Baustellen.
Die Ergebnisse sind alarmierend: In 63 Fällen wurden Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter 29 Verstöße gegen den Mindestlohn, 7 Fälle von Sozialversicherungsbetrug und 9 illegal beschäftigte Ausländer. Der Zoll leitete bereits vor Ort 8 Strafverfahren und 12 Bußgeldverfahren ein. Diese Prüfungen sind nur der Beginn – im Anschluss werden die Daten mit den Finanzunterlagen der Arbeitgeber abgeglichen, um mögliche Verstöße weiter aufzudecken. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2024 nun 12,41 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmer haben das Recht auf diesen Mindestlohn, und Verstöße werden strikt geahndet. Details zur Aktion können hier nachgelesen werden.