Am 17. Oktober 2024 hat das Hauptzollamt Duisburg im Rahmen einer großangelegten bundesweiten Aktion zur Überprüfung des Mindestlohns tiefere Einblicke in die Arbeitsbedingungen verschiedener Branchen gewonnen. Rund 80 Zöllner und Zöllnerinnen durchkämmten Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel. Dabei wurden 185 Arbeitnehmer aus Nagelstudios, Baustellen und Gastronomiebetrieben zu ihren Beschäftigungsbedingungen befragt. Über 20 Prüfer, darunter auch Inspektor:innen aus Bulgarien, unterstützten die deutsche Zollbehörde bei dieser Aktion, die anlässlich der europaweiten Mindestlohnschutzprüfung stattfand.
Die ersten Ergebnisse der Überprüfungen zeigten schwerwiegende Beanstandungen: Ein Arbeitnehmer stand unter Verdacht des illegalen Aufenthalts, während in sechs Fällen Ordnungswidrigkeiten wegen der Nichteinhaltung des Mindestlohns und der Sofortmeldepflicht festgestellt wurden. In weiteren 28 Fällen sind vertiefte Prüfungen erforderlich, die möglicherweise zu weiteren Ermittlungsverfahren führen könnten. Diese konzertierte Aktion ist Teil größerer Bemühungen, die Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland zu schützen und stellt nur einen Baustein in den intensiven Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns dar. Weitere Details sind in der Pressemitteilung der Generalzolldirektion nachzulesen bei www.presseportal.de.