Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat einen bedeutenden Rechtsstreit gewonnen: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Widerrufs- und Erstattungsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg gegen ein Karlsruher Unternehmen aufgehoben. Dies geschah am 11. Oktober 2024 und bedeutet, dass dem Unternehmen die Rückzahlung von 9.000 Euro Corona-Soforthilfe erspart bleibt. Die Argumentation des Gerichts deutete darauf hin, dass der Zweck der Soforthilfe nicht klar definiert sei, was eine Rückforderung unmöglich macht. Weitere Details zur Urteilsbegründung werden in Kürze erwartet.
In ganz Baden-Württemberg sehen sich viele Unternehmen mit Rückforderungen der Corona-Hilfen konfrontiert, was ihre Existenz gefährdet. Bereits über 60.000 Selbstständige müssen ihre Einnahmeausfälle nachweisen, und zahlreiche Klagen sind bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Firmen, sich juristisch beraten zu lassen, um gegen die Rückzahlungsforderungen vorzugehen. Die positiven Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe könnten wegweisend für zukünftige Verfahren in der Region sein. Mehr Informationen bietet die Kanzlei auf ihrer Spezialwebsite zur Corona-Soforthilfe laut einem jüngsten Bericht auf www.presseportal.de.