In Deutschland sorgt das Doppelbestrafungsverbot für Aufregung: Nach Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden. Dies gilt selbst für Personen, die freigesprochen wurden. Hans Reinhardt erklärt, dass ein einmal rechtskräftig freigesprochener Täter in der Regel nicht erneut vor Gericht gestellt werden kann, selbst wenn gegen ihn neue Beweise auftauchen. Ausnahme bilden Fälle, in denen neue, überzeugende Beweise wie Geständnisse vorliegen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten.
Die Debatte um Gerechtigkeit ist entbrannt, besonders angesichts schwerer Straftaten wie Mord. Die Große Koalition hatte 2021 eine Gesetzesänderung eingeführt, die es ermöglichte, solche Fälle neu zu bewerten. Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Reform im letzten Jahr für verfassungswidrig und beendete die Möglichkeit, freigesprochene Täter erneut zu belasten. Reinhardt wirft die Frage auf, ob es nicht ungerecht ist, wenn Mörder trotz neuer Beweise ungestraft bleiben können – eine Diskussion, die die Gemüter erhitzt. Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen finden sich hier.