Ein Schreiner aus dem Raum Gemünden steht wegen Betrugs vor Gericht, nachdem er von einem Ehepaar 4.400 Euro für den Bau eines Carports angenommen, aber nie die Arbeit ausgeführt hat. Trotz des Vertrags und einer 50-prozentigen Vorauszahlung war der Handwerker immer wieder nicht erreichbar. Stattdessen beklagte er seine missliche wirtschaftliche Lage und Zuckerprobleme, die ihn zunehmend in die Isolation trieben. „Ich bin der Meinung, jetzt reicht’s“, stellte die Richterin Kristina Heiduck fest, die mit Nachdruck die Vorfälle anprangerte.
Häufige Ausreden wie Betriebsurlaub und Terminprobleme führten dazu, dass der Schreiner den Kontakt abbrach. In der aktuellen Verhandlung entschloss er sich schließlich, das geschuldete Geld – 2.200 Euro – bar zu übergeben und versprach, die Anwaltskosten zu übernehmen. Trotz dieser Rückzahlung beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die Richterin schraubte die Strafe auf vier Monate herauf, ausgesetzt für drei Jahre. Zudem muss der Angeklagte 1.500 Euro an die Multiple-Sklerose-Stiftung zahlen. Diese drastischen Maßnahmen sind die Folge seiner wiederholten Delikte und der sechs Einträge im Bundeszentralregister. Mehr Details zu diesem Fall können hier nachgelesen werden.