Knapp 300 Beschäftigte wurden vergangene Woche von Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg auf die Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen geprüft. In einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union wurden insbesondere Dienstleistungsbetriebe in der Gastronomie sowie im Kosmetik- und Friseurhandwerk unter die Lupe genommen. Das Resultat: 34 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen wurden aufgedeckt.
In Cloppenburg stießen die Zöllner auf einen asiatischen Mitarbeiter in einem Gastronomiebetrieb, der keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Trotz des Vorzeigens einer Niederlassungserlaubnis stellte sich heraus, dass der Mann kein Deutsch sprach und die Erlaubnis lediglich gefunden hatte. Dieser Vorfall wurde an die zuständige Ausländerbehörde übergeben, die nun über die weiteren Schritte entscheidet. Für mehr Informationen zu den Prüfungen und den konkreten Verdachtsfällen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.