Im August wurde ein Kurier wegen Erpressung und räuberischer Erpressung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er erfolgreich eine Prostituierte von Ansbach abgeholt hatte. Sein Komplize, ein vorbestrafter Stuckateur mit 23 Vorstrafen und fünf offenen Bewährungen, stand nun selbst vor Gericht. Der Angeklagte gab zu, kurzfristig die Idee gefasst zu haben, den Kunden der Prostituierten Geld abzuluchsen. Mit einer ersten Erpressungsforderung von 500 Euro begann die abenteuerliche Nacht, in der der Steuerberater schließlich 42.000 Euro zahlte, um Bedrohungen zu entkommen und seine Familie zu schützen.
Die Forderungen der Männer eskalierten rasch. In der darauf folgenden Zeit meldeten sich die Erpresser wiederholt mit höheren Summen, die der Steuerberater teilweise auch aus Kinderkonten besorgen musste. Kurz bevor 100.000 Euro gezahlt werden sollten, wandte sich das Opfer an die Polizei. Die Erpresser wurden schließlich bei einer Geldübergabe festgenommen und gaben an, Mafia-Mitglieder zu sein. Der Stuckateur wurde nun erneut zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und seine Unterbringung in eine Entzugsklinik wurde angeordnet. Eine Zeugin, die beim ersten Prozess nicht erschien, fehlt auch jetzt aufgrund eines Schlaganfalls; Hinweise auf ihre Beteiligung am Erpressungskomplott liegen nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.