In Deutschland müssen Rentner auch im Ruhestand Einkommensteuern zahlen, abhängig von verschiedenen Faktoren. Ab 2024 gilt ein Grundfreibetrag von 11.604 Euro, der steuerfreie Einkünfte umreißt. Wer eine brutto Rente von 1.300 Euro monatlich erhält, hat jährlich 15.600 Euro und einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent, was bedeutet, dass 2.652 Euro steuerfrei bleiben. Entsprechend beträgt das zu versteuernde Einkommen rund 11.010 Euro, welches unter dem Grundfreibetrag liegt. Daher muss in diesem Fall keine Steuer gezahlt werden, obwohl eine Steuererklärung notwendig ist.
Selbst bei künftigen Rentenerhöhungen bleibt der Rentenfreibetrag konstant, was zu einer theoretischen Steuerpflicht führen kann. Allerdings sorgt eine Erhöhung des Grundfreibetrags in der Regel dafür, dass viele Rentner trotz steigender Bezüge nicht in die Steuerfalle tappen müssen. Für eine detaillierte Analyse der steuerlichen Auswirkungen auf Rentner, insbesondere bei einer Rente von 1.300 Euro, siehe www.kreis-anzeiger.de.