Am Montagmorgen (21.10.) wurde ein 21-jähriger syrischer Staatsangehöriger in einem grenzüberschreitenden Zug von Beamten der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit kontrolliert. Er versuchte, sich mit einer belgischen Identitätskarte auszuweisen, die jedoch als gestohlen im Fahndungssystem gemeldet war. Bei einer Befragung gab er zu, die Karte von einem Schleuser erhalten zu haben und bereits in Griechenland um Asyl angesucht zu haben.
Der Fall wurde aufgrund seiner Einfachheit und because der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, an die Staatsanwaltschaft Offenburg verwiesen, die ein beschleunigtes Verfahren beantragte. Am Dienstag (22.10.) verhängte das Amtsgericht Offenburg eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 10 Euro und wies den Beschuldigten anschließend nach Frankreich zurück. Dieses schnelle Verfahren sorgt dafür, dass auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland eine effektive Strafverfolgung gewährleistet ist, wie www.presseportal.de berichtet.