Eine Fischbuden-Betreiberin aus Emden wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Die Frau hatte es verabsäumt, über mehrere Jahre hinweg Steuern in Höhe von annähernd 120.000 Euro abzuführen. Das Gericht sprach ein Urteil, das eine Geldstrafe von 15.000 Euro vorsieht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine deutlich höhere Strafe gefordert, die ursprünglich auf bis zu 2,5 Jahren Gefängnis lautete.
Diese Entscheidung folgt auf jahrelange Ermittlungen und steht im Mittelpunkt eines Skandals, der aufgedeckt wurde, nachdem die Steuerfahndung in den Betrieb eintrat und Unregelmäßigkeiten feststellte. Die Anwältin der Angeklagten argumentierte, dass die Frau stets zur Zahlung bereit gewesen sei, jedoch in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Trotz dieser Argumentation bleibt die Strafe bestehen, was die Schwere der Tat und die Bedeutung der ordnungsgemäßen Steuerabführung unterstreicht. Weitere Details zu diesem Fall werden von www.noz.de bereitgestellt.