Am Dienstag, den 24. Oktober, steht eine Entscheidung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim an, die sich mit den umstrittenen Sperrzeiten für die Gastronomie in der Heidelberger Altstadt befasst. In den vergangenen Jahren hatten bereits zahlreiche Gerichte das Thema behandelt, nachdem Anwohner über Lärm klagten. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte klare Sperrzeiten festgelegt: Mitternacht unter der Woche und 2.30 Uhr am Wochenende. Dagegen legte die Stadt Berufung ein.
Im Jahr 2019 stellte die Stadt neue, großzügigere Sperrzeiten fest: 1 Uhr unter der Woche und 4 Uhr am Wochenende. Diese Regelung sorgt jedoch weiterhin für Unmut und könnte bald geändert werden, da der VGH nun erneut prüfen wird, wie lange die Kneipen öffnen dürfen. Anwohner fordern ein Umdenken und wollen sicherstellen, dass die Nachtruhe nicht unter den geselligen Aktivitäten leidet, vor allem angesichts eines neuen Lärmgutachtens, das jetzt vorliegt. Ein endgültiges Urteil wird für die Innenstadt und ihre Bewohner von großer Bedeutung sein. Mehr Details sind in einem Artikel von www.mannheimer-morgen.de zu finden.