Ein bahnbrechendes Urteil des Landgerichts Erfurt bringt frischen Wind in die Rechtsprechung: Ein Zivilgericht hat einem Käufer eines Dieselwagens mit manipulativer Abgastechnologie Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises zugesprochen. Dabei räumt das Gericht der Natur eigene Rechte ein, die es bei der Schadensberechnung berücksichtigt hat. Diese Entscheidung folgt auf ein vorhergehendes, ähnliches Urteil aus August und zeigt, dass die Rechte der Natur aus der EU-Grundrechtecharta auch in privatrechtlichen Verfahren einen Platz finden können.
Das Gericht stellte klar, dass es bei der Schadenshöhe auch die Eigenrechte der Natur berücksichtigen muss. Diese Entscheidung, die in der bisherigen deutschen Rechtsprechung einzigartig ist, könnte weitreichende Auswirkungen haben. Richter Dr. Martin Borowsky argumentierte, dass die Natur als „Person“ angesehen werden kann, was bedeutet, dass Rechtsansprüche auch über Menschen hinausreichen könnten. Dies bringt nicht nur eine nachhaltige Perspektive in die Rechtsprechung, sondern könnte auch die Diskussion um die Rechte der Natur auf EU-Ebene anstoßen. Ob diese wegweisenden Urteile in höheren Instanzen Bestand haben, steht noch zur Debatte, da die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind. Weitere Details zur Thematik bietet www.lto.de.