Die Saarländische Landesregierung arbeitet an einem Gesetz zur Erhöhung der Besoldung für Landesbeamte, das sich derzeit in der Abstimmung befindet, wie das Innenministerium mitteilte. Ziel des Entwurfs ist es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Bezahlung von Beamten zu erfüllen, die einen Mindestabstand von 15 Prozent zwischen der Netto-Besoldung und dem Grundsicherungsniveau fordert.
Nach Angaben des Ministeriums könnten steigende Lebenshaltungskosten, das neue Bürgergeld und höhere Ausgaben für bedürftige Kinder die Mindestbesoldung erheblich beeinflussen. Details zu den bevorstehenden Regelungen sind noch unklar, da diese bis zur externen Anhörung und der Einbringung im Landtag unter Verschluss gehalten werden. In Deutschland wurden bereits Gesetzesentwürfe zur Anhebung der Grundgehälter von Beamten präsentiert, die auch im Saarland Auswirkungen auf rund 30.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben werden. Ab November steigen die Gehälter um mindestens 200 Euro, und ab Februar 2025 sind lineare Erhöhungen von 5,5 Prozent oder mindestens 340 Euro geplant. Weitere Informationen findet man in einem aktuellen Bericht auf www.sr.de.