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Maskenpflicht im Landtag: Verfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit!

Abgeordnete des Brandenburger Landtags haben während der Corona-Pandemie ab September 2020 Masken tragen müssen – und das war rechtens! Das Landesverfassungsgericht entschied am 11. Oktober, dass die Maskenpflicht die Ausübung der Mandate nicht unangemessen einschränkte. Die Parlamentarier konnten weiterhin ihren Rede-, Frage- und Stimmrechten Nachdruck verleihen, was für eine funktionierende parlamentarische Arbeit sorgte.

Die Richter bekräftigten auch, dass der Austausch mit Besuchern weitgehend ungehindert verlief. Einschränkungen für Besucher, die aus politischen Gründen keine Masken tragen wollten, seien in Anbetracht der Rechte der Abgeordneten nachvollziehbar gewesen. Der Beschluss folgt auf eine Klage der AfD gegen die Maskenpflicht, die am Mittwoch im Landtag veröffentlicht wurde. Weitere Informationen sind verfügbar hier.

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