CloppenburgOsnabrück

Cloppenburger Geschäftsführer wegen illegaler Beschäftigung verurteilt!

Ein Geschäftsführer einer Cloppenburger Speditionsfirma wurde vom Amtsgericht Osnabrück wegen fahrlässiger Beschäftigung von Ausländern ohne gültigen Aufenthaltstitel verurteilt. Die Strafe beläuft sich auf 8.500 Euro, zusätzlich muss er die Verfahrenskosten tragen. Dies wurde vom Hauptzollamt Osnabrück bestätigt, das die Ermittlung eingeleitet hatte, nachdem die Agentur für Arbeit eine litauische Transportfirma überprüft hatte. Es stellte sich heraus, dass diese Firma sechs Arbeitnehmer an die Cloppenburger Firma verliehen hatte, die von Dezember 2021 bis Mai 2022 ohne die erforderlichen Genehmigungen beschäftigt waren.

Trotz einer abgelehnten Anfrage um einen Aufenthaltstitel setzte der Geschäftsführer die Beschäftigung der litauischen Arbeitskräfte fort. Ermittler konnten ihm nachweisen, dass er bewusst gegen die gesetzlichen Bestimmungen handelte, wobei er sich nicht um eine alternative legale Beschäftigung bemüht hatte. Die Enthüllungen und das rechtskräftige Urteil unterstreichen die Konsequenzen illegaler Beschäftigung in der Branche, berichtete www.om-online.de.

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