Rund 40 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster haben in der vergangenen Woche an einer landesweiten Prüfung zur Einhaltung der Mindestlohnregelungen teilgenommen. Unter dem neuen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde, der seit 1. Januar 2024 in Kraft ist, überprüften die Zöllner in Städten wie Borken, Gronau, Ibbenbüren und Münster insgesamt etwa 130 Beschäftigte und führten Prüfungen bei drei Unternehmen durch. Der Schwerpunkt lag auf Branchen wie dem Groß- und Außenhandel, der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie.
Bei den intensiven Kontrollen identifizierten die Beamten 26 Fälle von Unregelmäßigkeiten. In 14 dieser Fälle bestehen Hinweise auf Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns. Zudem gibt es Verdachtsmomente bezüglich der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, insbesondere durch Scheinselbstständigkeit. Auch der Missbrauch von Sozialleistungen wurde in zwei Fällen festgestellt. Die Aktion erfolgte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und ist Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt Münster stehen an, um die festgestellten Verstöße zu klären. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.