Vor dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November haben sich in den Standesämtern der sechs größten Städte Mecklenburg-Vorpommerns rund 300 Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags angesammelt. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur stellen viele Transgender, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen Anträge, um ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern zu lassen – ohne ärztliche Gutachten oder gerichtliche Beschlüsse.
Bis Mitte Oktober wurden in Rostock mehr als 130 Anträge registriert, während in Schwerin 40 Anmeldungen vorliegen, wobei der Großteil auf Änderungen von männlich zu weiblich abzielt. In Neubrandenburg und Greifswald gibt es 26 beziehungsweise 50 Anmeldungen, eine hohe Nachfrage wird ebenfalls in Stralsund (20 Anmeldungen) und Wismar (21 Anmeldungen) verzeichnet. Trotz eines zwischenzeitlichen Nachlassens der Anfragen könnte das Interesse mit Inkrafttreten des Gesetzes im November wieder ansteigen, so die Prognose der Standesämter. Um mehr über die Hintergründe zu erfahren, besuchen Sie www.borkenerzeitung.de.