Eine 13-Jährige hat in Leipzig ihre sieben Jahre alte Schwester schwer verletzt, die wenig später starb. Der Vorfall ereignete sich, als die beiden Kinder alleine zu Hause waren. Die 13-Jährige setzte einen Notruf ab, die Polizei fand das verletzte Mädchen in der Wohnung. Trotz sofortiger medizinischer Hilfe konnte das Kind nicht gerettet werden. Die Eltern waren zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend und wurden anschließend von einem Kriseninterventionsteam informiert. Der Fall hat Ermittler erschüttert, da die 13-Jährige nicht strafmündig ist – laut deutschem Strafgesetzbuch sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig.
Die Polizei hat eine mögliche Tatwaffe sichergestellt, deren Details bislang unbekannt sind. Eine Obduktion des Mädchens wurde angeordnet, die Ergebnisse stehen noch aus. Die Ermittlungen werden mit äußerster Sensibilität und Zurückhaltung gehandhabt, um die beteiligten Kinder zu schützen. Maßnahmen könnten von psychiatrischer Behandlung bis hin zur Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie reichen. Diskussionen über eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters nehmen durch solche tragischen Vorfälle an Intensität zu, wie kürzlich geschehenes in ähnlichen Fällen zeigt, berichtet www.mopo.de.